Gewinnglättung nicht zielführend
Das Finanzressort soll deshalb die Ausnahmetatbestände erweitern
Aktualisiert am
Die bei Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft auf Antrag mögliche Gewinnglättung geht in der Praxis an dem gesetzgeberischen Ziel vorbei, klimawandelbedingte Gewinnausfälle auszugleichen. Das sieht zumindest der Bundesrechnungshof so, der ...
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