Kleiner Lackschaden reicht, um Abnahme zu verweigern

Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs besagt, dass der Käufer auch bei nur geringfügigen behebbaren Mängeln grundsätzlich weder den Kaufpreis zahlen, noch das Fahrzeug abnehmen muss, bevor der Mangel beseitigt ist

Bundesgerichtshof: Kleiner Lackschaden reicht, um Abnahme zu verweigern

Selbst bei sogenannten Bagatellschäden kann der Käufer die Annahme eines Fahrzeugs ablehnen.

In dem zugrundeliegenden Fall bestellte der Käufer ein Neufahrzeug und die Parteien vereinbarten eine kostenfreie Auslieferung des Fahrzeugs am Wohnsitz des Käufers. Bei der Auslieferung durch die von der Verkäuferin beauftragte Spedition wies das ...

 

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