Motorgeräte-Shops bis zu 800 Quadratmetern Fläche dürfen jetzt wieder öffnen

Verband begrüßt Gleichstellung mit Bau- und Gartenmärkten

Analog zum Bundesverband LandBauTechnik begrüßt die BuFa-MOT grundsätzlich, dass sich Bundes- und Landesregierungen am 15. April 2020 auf ein bundesweit weitgehend einheitliches Vorgehen im Hinblick auf die zu treffenden Schutzmaßnahmen bezüglich der Corona-Krise verständigt haben – auch wenn es dabei Raum für regional angepasste Handhabungen gibt.

„Angesichts des wichtigen und verantwortungsbewussten Beitrags der systemkritischen LandBauTechnik-Branche sowohl bei der Versorgung der Land- und Forstwirtschaft als auch innerhalb der Kommunen in den vergangenen Wochen, sehen wir es als sehr positiv an, dass nun auch wieder die sogenannten Mischbetriebe des Handwerks mit Handelsbereich für Privatkunden ihre Geschäfte umfassend öffnen können“, bewertet Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Oelck die aktuellen Beschlüsse. „Dies ist für eine Vielzahl von unseren Betrieben in der LandBauTechnik und in der Motorgeräte-Branche mit Ausstellungen und Einzelhandelsaktivitäten von größter Bedeutung“. Die BuFa-MOT hatte bereits zu Beginn der Coronakrise eine Gleichstellung der Fachbetriebe zu Bau- und Gartenmärkten gefordert und freut sich nun über eine weitgehende Umsetzung ihrer Forderungen.

Allerdings schließt die aktuelle 800 m2 Ladengrößen-Regelung eine ganze Reihe Fachbetriebe aus. „Auch wenn das Gros unserer Mitglieder diese Grenze nicht erreicht, ist es für alle Betroffenen unverhältnismäßig: Gerade sie sind Leuchttürme unserer Branche, stehen für strategische Ausrichtung, Qualität und Wachstum – und werden jetzt bestraft“, bemängelt Paul Raimund, Vorsitzender der BuFa-MOT. Hierzu sind die einzelnen Länderverordnungen zu betrachten, wie sie und Städte und Gemeinden die Regelung auslegen. „Dem Grundgedanken, wonach Menschenansammlungen in den Innenstädten durch Öffnung von Großmärkten unterbunden werden sollen, widersprechen sie in keinem Fall, weil sie eben auf dem Lande sind, niemals in Ballungsräumen“. Hier sowie bei Mischbetrieben (von Vertrieb und Service) empfiehlt die BuFa-MOT weiterhin eine räumliche Abgrenzung der gewerblichen sowie der Einzelhandels-Aktivitäten.


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