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Nur noch halbjährlich

Schleswig-Holstein ändert Verordnung über Meldepflichten nach dem Düngerecht

Aktualisiert am

Schleswig-Holstein reduziert die Meldehäufigkeit für Wirtschaftsdünger spürbar: Zukünftig müssen landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr monatlich, sondern nur noch halbjährlich ihre abgegebenen und aufgenommenen Mengen in einem elektronischen Meldeprogramm dokumentieren. Einer entsprechenden Änderung der Landesverordnung über Meldepflichten nach dem Düngerecht hat das Kabinett am 21. Januar zugestimmt.

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz sprach von einem weiteren Baustein beim Abbau bürokratischer Hürden: „Wir wollen unsere landwirtschaftlichen Betriebe unterstützen, indem wir die Meldepflichten straffen und vereinfachen.“ Damit trage man zur Entlastung der Betriebe bei und schaffe gleichzeitig eine Balance zwischen notwendiger Kontrolle und praktikablen Anforderungen im Alltag der Landwirte. Von der Neuregelung profitieren dem Minister zufolge insbesondere Betriebe, die mit Lieferscheinen arbeiten. Meldepflichten des Landes gegenüber dem Bund könnten trotzdem uneingeschränkt wahrgenommen werden.

Die Meldungen müssen nun jeweils für die Halbjahreszeiträume 1. Januar bis 30. Juni sowie 1. Juli bis 31. Dezember spätestens einen Monat nach Ablauf des jeweiligen Halbjahreszeitraumes in dem elektronischen Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger erfolgen.


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