Weko verhängt Bußgeld

Unzulässige Gebietsschutzabreden geahndet

Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) verhängt gegen die Bucher Landtechnik AG ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Schweizer Franken (135.000 Euro). Das Unternehmen habe von Juli 2016 bis April 2017 mit ihren Händlern beim Vertrieb von Traktorersatzteilen unzulässige absolute Gebietsschutzabreden getroffen und damit Importe behindert, so die Begründung.

Die im März 2017 eröffnete Untersuchung wurde nun mit einer einvernehmlichen Regelung abgeschlossen, wie die Weko jetzt mitteilte. Das kooperative Verhalten habe eine Sanktionsminderung zur Folge gehabt. Bucher Landtechnik gehört zu Bucher Industries.

Bucher Landtechnik habe in der Vergangenheit ihre Händler dazu verpflichtet, sämtliche Ersatzteile für Traktoren der Marke New Holland bei ihr zu beziehen. Zudem habe ein Anreizsystem bestanden, das die Bezugsmenge mit den Rabattkonditionen für New Holland-Traktoren verknüpfte. Das Unternehmen habe sich nun verpflichtet, von diesen Praktiken abzusehen.

Bucher Landtechnik ist Generalimporteur unter anderem der Marken New Holland, Case IH und Steyr für die Schweiz und verkauft diese an den Fachhandel.


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