Vom Empire zur Bananenrepublik – Großbritanniens Abschied von der Rechtsstaatlichkeit

Ein Drittel der britischen Farmer, so der britische Bauernverband, sieht sich ohne Handelsabkommen mit der EU in seiner Existenz bedroht. Eilbote Korrespondentin Marianne Landzettel kommentiert aus London.

Auf den Punkt gebracht – Brexit: Vom Empire zur Bananenrepublik – Großbritanniens Abschied von der Rechtsstaatlichkeit

Die Verhandlungen um den EU-Austritt von Großbritannien sind festgefahren.

Normalerweise ist ein Gesetz zur britischen Binnenmarktregelung allenfalls eine Meldung wert. Die Bemerkung eines Ministers im Parlament, man wisse, dass das Binnenmarkt-Gesetz internationales Recht breche, sorgt nun für weltweite Schlagzeilen.

Der Grund für die britische Regierung, ein illegales Gesetz im Unterhaus einzubringen, ist Brexit. Seit einem Jahr ist Premierminister Boris Johnson damit beschäftigt, den britischen EU-Austritt durchzusetzen, koste es, was es wolle. Nachdem er im letzten Herbst zunächst das Parlament in einem rechtswidrigen Akt suspendierte, erzwang er im Oktober die Billigung des EU-Austrittsabkommens. Umstrittenes Kernstück: Eine offene Grenze zwischen Nordirland und der irischen Republik, darauf bestand die EU. Eine Zollgrenze auf der irischen Insel wäre ein ökonomisches Desaster – vor allem landwirtschaftliche Produkte werden im Zuge der Verarbeitung häufig mehrfach zwischen Nordirland und der Republik hin- und hertransportiert. Sahne zur Herstellung von Baileys Irish Cream passiert die offene Grenze fünf Mal. Eine „harte Grenze“ würde aber auch das sogenannte „Karfreitagsabkommen“ in Frage stellen, mit dem 1998 der nordirische Bürgerkrieg beendet wurde.

Das Ganze wäre relativ problemlos, wenn ein umfassendes Handelsabkommen mit der EU zustande käme und Großbritannien weiter Teil des gemeinsamen Marktes bliebe. Doch genau das wollen die Briten nicht, weshalb es eine Zollgrenze zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU geben muss und die, so heißt es im Austrittsabkommen, verläuft in der Irischen See. Nordirland verbleibt im gemeinsamen Markt, beim Warenaustausch zwischen Nordirland und dem übrigen Großbritannien gelten Zollformalitäten, oder es muss der Nachweis erbracht werden, dass die Waren in Nordirland bleiben und nicht über die Republik Irland in die EU gelangen. Stellen Sie sich einfach vor, es gäbe eine Zollgrenze zwischen Niedersachsen und Hessen – und Sie bekommen eine Vorstellung vom bürokratischen Aufwand und den Kosten.

Mit dem Gesetz zur Binnenmarktregelung hat Johnson jetzt seine „Lösung“ für das Prob- lem der Zollgrenze in der Irischen See vorgelegt. Dass er damit internationales Recht bricht, interessiert ihn wenig. Die britischen Medien spekulieren, ob Johnson Brüssel damit zu Zugeständnissen zwingen könne, da die EU ein Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich nach Einschätzung vieler Briten dringender brauche als umgekehrt.

Nach dem ersten Schock über die britische Ankündigung teilte die EU mit, rechtliche Schritte zu erwägen. US-Präsidentschaftskandidat Joe Biden ließ wissen, ein Handelsabkommen mit Großbritannien werde er unter diesen Umständen nicht abschließen. Boris Johnson bleibt jedoch auf Kurs und seine Chancen, das Gesetz mit nur geringen Veränderungen durch Unter- und Oberhaus zu bringen, stehen gut – schließlich verfügt er über eine Mehrheit von 80 Sitzen. Aber selbst, wenn die Regierung das Gesetz heute gänzlich zurücknähme: Der schon jetzt entstandene Schaden ist nicht mehr gut zu machen – die beiläufige Absichtserklärung der Regierung, das Prinzip der Rechtssicherheit zu beenden, hat das internationale Vertrauen in Großbritannien als zuverlässigen Partner dauerhaft erschüttert.

Es ist der Akt einer Regierung, die längst nichts mehr zu verlieren hat. Mit dem Ende der Übergangsperiode am 1. Januar 2021 muss Großbritannien nachweisen, dass es effektive Zollkontrollen für den Warenaustausch mit Nordirland gibt. Alles andere wäre ein Verstoß gegen das EU-Austrittsabkommen und internationales Recht. Die notwendigen IT-Programme jedoch stecken noch immer in der Entwicklungsphase.

Was das für den Landmaschinenhandel bedeutet? Die Chancen für ein Handelsabkommen mit der EU sind extrem gering, der Bauernverband NFU schätzt, dass mindestens ein Drittel britischer Farmen seine Höfe aufgeben muss. Ab Januar drohen Chaos in den Häfen und Versorgungsengpässe. Dazu kommen eine coronabedingte Wirtschaftskrise, hohe Arbeitslosigkeit und möglicherweise eine zweite Covidwelle. Wen kümmern da noch Fragen der Rechtssicherheit?

Auf den Punkt gebracht – Brexit: Vom Empire zur Bananenrepublik – Großbritanniens Abschied von der Rechtsstaatlichkeit

Marianne Landzettel ist Fachjournalistin, Schwerpunkte ihrer Berichterstattung sind Landwirtschaft und Agrarpolitik in Großbritannien, wo sie seit 1998 lebt, und den USA. Sie begann ihre journalistische Laufbahn beim Landfunk des SDR. Als SWR Korrespondentin für Großbritannien und Irland kam sie nach London. Es folgten zehn Jahre beim BBC World Service. Seit 2013 schreibt und bloggt sie für Medien in Deutschland, Großbritannien und den USA.

Twitter: @M_Landzettel


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