Zum Gebotstermin am 1. April 2024 wurde die Biomasseausschreibung erneut deutlich überzeichnet. Keine Gebote wurden, wie auch in den beiden vorhergehenden Runden, für Biomethananlagen abgegeben. Das teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 20. Juni mit. „Mit 788 eingegangenen Geboten und einer gebotenen Leistung von mehr als dem Dreifachen des Ausschreibungsvolumens verstetigt sich das Bild eines ausgeprägten Wettbewerbs bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen“, sagte BNetzA-Präsident Klaus Müller in Bonn. Aus der Bioenergiebranche kam dagegen Kritik an dem aus ihrer Sicht zu niedrigen Ausschreibevolumen.
Der Behörde zufolge wurden insgesamt 240 Megawatt ausgeschrieben, auf die 788 Gebote mit einer Gebotsmenge von 742 Megawatt abgegeben wurden. Einen Zuschlag erhielten 263 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 243 Megawatt. Der Großteil entfiel dabei auf Gebote für Bestandsanlagen: Diesen erteilte die BNetzA 257 Zuschläge mit insgesamt 235 Megawatt. Auf Neuanlagen fielen dagegen nur sechs Zuschläge mit 9 Megawatt. Erneut sanken die durchschnittlichen mengengewichteten Zuschlagswerte auf nun 17,80 ct/kWh. In der Ausschreibung vom Oktober hatte dieser Wert noch bei 18,28 ct/kWh und in der Runde davor bei 18,92 ct/kWh gelegen.
Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilt, gingen mehr als ein Drittel der Zuschläge, nämlich 127 Gebote mit etwa 90 Megawatt, nach Bayern. Standorte in Niedersachsen erhielten 37 Zuschläge mit einer Leistung von 50 Megawatt, gefolgt von Baden-Württemberg mit 37 Zuschlägen und 33 Megawatt. Auf Platz vier landete Nordrhein-Westfalen mit 29 Zuschlägen und 26 Megawatt.
Bioenergiebranche sieht Wärmewende in Gefahr
Wenig überrascht von den Ergebnissen der Ausschreiberunde zeigte sich die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek. „Der schleichende Ausstieg aus der Strom- und Wärmeerzeugung aus Biogas, der mit dem EEG 2023 eingeleitet wurde, trägt nun bedauerliche Früchte“, sagte Rostek. Der HBB-Leiterin zufolge erhalten wegen des niedrigen und abschmelzenden Ausschreibevolumens viele Bestandsanlagen keine Anschlussvergütungen und müssen stillgelegt werden. Zudem seien die finanziellen Anreize für eine flexiblere Fahrweise der Anlagen zu niedrig. „So gefährden wir sehenden Auges den Erfolg der Energiewende“, warnte Rostek.
Vor allem mit Blick auf die Wärmenetze sei dies problematisch. Regional produzierte Wärme aus Bioenergieanlagen sei für eine fossilfreie kommunale Wärmeversorgung dringend notwendig, so Rostek.










