Verbände laufen weiter Sturm

Einführung einer Erlösobergrenze würde Rentabilität massiv gefährden

Bioenergie: Verbände laufen weiter Sturm

Sandra Rostek hat zum 1. Januar dieses Jahres die Leitung der Abteilung Politik im Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. übernommen.

Die Bioenergieverbände laufen weiter Sturm gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Einführung einer Erlösobergrenze für Bioenergietechnologien. Die Rentabilität deutscher Biomasseanlagen wäre damit massiv gefährdet, warnte jetzt das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) noch einmal. Bioenergieanlagen wiesen laufende Betriebskosten auf, die aufgrund deutlich höherer Preise unter anderem von Brennstoffen aus Rest- und Abfallbiomassen wie etwa Altholz, Gärsubstraten und technischer Unterhaltung stark gestiegen seien, erklärte HBB-Leiterin Sandra Rostek. Würden sämtliche Erlöse oberhalb von 18 Cent/kWh abgeschöpft, könnten der zusätzliche Aufwand und die Mehrkosten nicht über die Einnahmen am Strommarkt kompensiert werden. In der Folge drohe eine Teil- oder gänzliche Stilllegung des Bioenergieanlagenbestandes, und das in Zeiten gravierender Energieknappheit.

Das Ziel der Bundesregierung, in der Energiekrise mehr Strom aus Biomasse in den Markt zu bringen und Erdgas in der Wärme- und Stromversorgung zu substituieren, würde ins Gegenteil gekehrt, warnte Rostek. Zudem würde eine Abschöpfung sämtlicher Mehrerlöse oberhalb von 18 Cent/kWh verhindern, dass die allermeisten Anlagen Zusatzerlöse durch eine flexible Fahrweise erhalten könnten.

Auch die umfangreichen Investitionen in die technische Umrüstung von Bioenergieanlagen, die für eine flexible Fahrweise notwendig seien, könnten dann nicht refinanziert werden, so Rostek. Biogasanlagen, Holz- und andere Biomasseheizkraftwerke müssten daher – ähnlich wie für Biomethan vorgesehen – grundsätzlich von der Erlösobergrenze ausgenommen werden, fordert die Leiterin des HBB, das die Interessen des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), des Deutschen Bauernverbandes (DBV), des Fachverbandes Biogas (FvB) und des Fachverbandes Holzenergie (FVH) bündelt.

Gemäß dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise werden die Mitgliedstaaten angewiesen, von Dezember 2022 bis Ende März 2023 Erlöse jenseits von 18 Cent/kWh einzuziehen. Dies soll für alle „inframarginalen“ Technologien gelten, zu denen die Kommission laut HBB Atomenergie, Kohle und erneuerbare Energien zählt. Stromerzeugung aus Erdgas und Biomethan soll befreit bleiben, nicht aber die übrige Stromerzeugung aus Bioenergie. Der EU-Kommission zufolge soll die Höhe der Erlösobergrenze so bemessen werden, dass betroffene Anlagenbetreiber auch weiterhin ihre Investitions- und Betriebskosten refinanzieren können.


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