Big data in der Landwirtschaft:

Wem gehören die Maschinendaten?

Dem Hersteller? Dem Landwirt als Eigentümer der Maschine – oder beim Anlagenleasing dem Leasinggeber? Rechtsanwältin Dagmar Laubscher-Tietze ordnet den Paragrafendschungel.

Big data in der Landwirtschaft: Wem gehören die Maschinendaten?

Bereits heute schon sind Landmaschinen mit einer Vielzahl von Sensoren und Steuergeräten vernetzt. Daten über den Maschinenstandort, Fahrverhalten, Bodenbeschaffenheit usw. können automatisch bei jedem Einsatz generiert, gesammelt und ausgewertet ...

 

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