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Besser mit Rückschein

Kündigung per Einwurf-Einschreiben nicht ausreichend

Aktualisiert am

Eine Arzthelferin manipulierte offensichtlich die Patientenakte ihres Ehemanns, wurde entlassen und bestritt auch den Zugang der Kündigung. Die Arztpraxis berief sich auf den Einlieferungsbeleg sowie den Online-Sendestatus des Einwurf-Einschreibens. Die Experten des Rechtsschutzversicherers ARAG verweisen auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts – diesem reichte der Einlieferungsbeleg allein für einen Anscheinsbeweis für den Zugang der Kündigung nicht aus. Auch der Online-Status war für einen Zugangsnachweis wertlos, da nicht zu erkennen ist, wer die Sendung zugestellt hat und der Zugang damit nicht überprüfbar ist (Az.: 2 AZR 68/24).


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