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In unserer Meldung „Brüssel verklagt Deutschland wegen Mehrwertsteuerregelung für Landwirte“ (Eilbote Nr. 6/2019, Seite 9) ist uns leider ein Fehler unterlaufen. Wegen der unterlassenen Anpassung der Mehrwertsteuer-Pauschalierung hat die Europäische Kommission Deutschland tatsächlich noch nicht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Stattdessen hat die EU-Behörde lediglich im Rahmen des seit März 2018 laufenden Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik bekanntgegeben, nach einer gesetzten Frist von zwei Monaten einen solchen Schritt in Erwägung zu ziehen, sollte Berlin nicht auf die Vorwürfe aus Brüssel reagieren.


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