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Schöngerechnet?

Prüfungsanordnung der BaFin für den Konzernabschluss 2023 und den zugehörigen Lagebericht

Aktualisiert am

Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die BayWa Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie jetzt eine Prüfung des Konzernabschlusses zum Stichtag 31. Dezember 2023 und des zugehörigen Konzernlageberichts angeordnet.

Die Prüfung wurde angeordnet, da die Darstellung der Finanzlage und der Risiken aus der Finanzierung des Konzerns sowie die Darstellung der Risikomanagementziele und -methoden im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht vielleicht fehlerhaft sind. Unternehmen müssen in ihrem Konzernabschluss und im Konzernlagebericht die Finanzlage und die Risiken aus der Finanzierung des Konzerns darstellen. Sie müssen zudem auf ihre Risikomanagementziele und -methoden eingehen.

Dazu gehört die Pflicht, das Liquiditätsrisiko zu beschreiben, also das Risiko, dass das Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich erfüllen kann. Dies schließt das Refinanzierungsrisiko ein. Außerdem müssen die Unternehmen das Risiko darstellen, dass sich Marktpreise oder Faktoren, die diese beeinflussen, verändern. Dies umfasst auch Risiken aus Zinssatzänderungen. Gegen diese Pflichten könnte der Agrarkonzern nach Auffassung der BaFin verstoßen haben.


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