Der Finanzaufsicht liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die BayWa Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie jetzt eine Prüfung des Konzernabschlusses zum Stichtag 31. Dezember 2023 und des zugehörigen Konzernlageberichts angeordnet.
Die Prüfung wurde angeordnet, da die Darstellung der Finanzlage und der Risiken aus der Finanzierung des Konzerns sowie die Darstellung der Risikomanagementziele und -methoden im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht möglicherweise fehlerhaft sind.