Die BayWa AG ist mit ihrer Amtshaftungsklage gegen das Bundeskartellamt endgültig gescheitert. Wie die Bonner Behörde mitteilt, hat der Bundesgerichtshof am 30. Juni Rechtsmittel der BayWa gegen die vorinstanzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln abgewiesen. Schon die erste Runde des Verfahrens war vom Landgericht Bonn nicht im Sinne der BayWa entschieden worden. Wegen vermeintlicher Amtspflichtverletzungen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens gegen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln wollte das Unternehmen von den Wettbewerbshütern Schadenersatz in Höhe von rund 73 Mio. Euro erstreiten.
Der Klage der BayWa war ein Kartellverfahren des Amtes vorausgegangen, in dem Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 157 Mio. Euro gegen acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche – unter ihnen die BayWa – verhängt worden waren. „Die Unternehmen hatten Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf an Einzelhändler und Endkunden in Deutschland getroffen“, erläuterte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt. Sämtliche betroffenen Großhändler, einschließlich der BayWa, hätten während des Verfahrens mit den Wettbewerbshütern kooperiert, bei der Aufklärung der Tat mitgewirkt und schließlich einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Alle verhängten Bußgelder seien rechtskräftig, unterstrich Mundt.
Nach Angaben des Bundeskartellamtes hatte die BayWa ihre Amtshaftungsklage im Nachgang zu dem behördlichen Bußgeldverfahren erhoben und einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz geltend gemacht, weil die Behörde zu Beginn der Ermittlungen drei Mitkartellanten auf einen anonymen Hinweis angesprochen und angeregt hatte, den Vorgang intern aufzuklären und gegebenenfalls einen Kronzeugenantrag zu stellen.