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Gläubiger billigen Sanierungsplan

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Die erforderliche Drei-Viertel-Mehrheit wurde erreicht – Kapitalerhöhung gebilligt

Aufatmen bei der BayWa AG: Die notwendige Drei-Viertel-Mehrheit der Gläubiger hat am 15. Mai dem Restrukturierungsplan im Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) zugestimmt. Gegen die Verlängerung hatten sich einige Gläubiger gesperrt, die aber auf der Versammlung überstimmt wurden. Zudem wurde eine Kapitalerhöhung um bis zu 201 Mio. Euro gebilligt. Das Gros davon, nämlich 150 Mio. Euro, steuern die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und die österreichische Raiffeisen Agrar Invest bei. Das Grundkapital der BayWa AG wird hierdurch ver- dreifacht.

Das Abstimmungstreffen erfolgte auf Einladung des Amtsgerichts München. Nun kann der hoch verschuldete Konzern den Sanierungsplan durchziehen. Pressesprecher Dr. Frank Herkenhoff sprach von einem guten Signal. Nun müssten alle Gläubiger bis Ende 2028 „die Füße still halten“. BayWa-CRO Michael Baur will diese Zeit nutzen, um unter anderem die im Erneuerbare-Energien-Geschäft tätige Tochter BayWa r.e. zu ertüchtigen und dann zu verkaufen. Mit dem Erlös soll ein Großteil der Schulden getilgt werden.

Wäre die Zustimmungsrate bei dem vom Gericht anberaumten Termin unter dem 75 %-Quorum geblieben, hätten Gläubiger Ende Juni die Rückzahlung von Darlehen in der Höhe von 1,41 Mrd. Euro verlangen können. Der Münchner Agrarkonzern wäre dann aller Voraussicht nach zahlungsunfähig gewesen.

Die BayWa-Führung geht davon aus, dass die erforderliche Bestätigung des Restrukturierungsplans durch das Amtsgericht kurzfristig erfolgt. Dieses hat für seine Entscheidung zwei Wochen Zeit. Die Bestätigung durch das Gericht gilt aber als Formalie.


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