Die BayWa AG hat am letzten Freitag (31.1.) beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsverfahren gemäß dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingeleitet. Dadurch gewährleistet das Unternehmen Prozesssicherheit für eine zuverlässige Umsetzung der geplanten Sanierungsschritte. Dazu genügt gemäß StaRUG die Zustimmung von 75 Prozent der Finanzgläubiger.
Diese Mehrheit sei vertraglich bereits abgesichert, erklärte der Konzern. Über 95 Prozent der Finanzgläubiger hätten dem Finanzierungskonzept zugestimmt. Eine sehr geringe Anzahl verweigere weiterhin die Zustimmung. Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Finanzgläubiger komme eine Rückzahlung an diese Einzelgläubiger trotz ausreichend verfügbarer Liquidität nicht in Betracht, begründete die BayWa AG das StaRUG-Verfahren.
Dieses hat, wie das Unternehmen betonte, keine negativen Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb. Kunden, Lieferanten und Mitarbeitende blieben davon unberührt. Das Verfahren betreffe zudem ausschließlich die Muttergesellschaft; Tochterunternehmen seien nicht Teil des Verfahrens und daher ebenfalls nicht betroffen.
Darüber hinaus stellte die BayWa AG klar, dass das Finanzierungskonzept keinerlei Forderungsverzichte der Finanzgläubiger vorsehe. Im Kern gehe es um die Laufzeitverlängerung der Finanzierung bis Ende 2027. Darüber hinaus werde im Einklang mit dem Sanierungskonzept eine Kapitalerhöhung von rund 150 Mio. Euro durchgeführt, an der sämtliche Aktionäre gleichermaßen partizipieren könnten. Alle Aktionäre kämen vollumfänglich in den Genuss von Bezugsrechten. Es werde keine Kapitalherabsetzung geben.
Der für die Restrukturierung verantwortliche Vorstand Michael Baur erklärte, die operative Transformation des Konzerns werde bereits aktiv umgesetzt. Das jetzt beantragte StaRUG-Verfahren sei ein letzter notwendiger Schritt, den Sanierungsrahmen bis Ende 2027 abzusichern. Der Ansatz der BayWa unterscheidet sich dabei laut Baur von anderen prominenten Fällen dadurch, dass er keinerlei Forderungsverzichte einfordert und die Bezugsrechte aller Aktionäre bei der vorgesehenen Kapitalerhöhung wahrt.
Aufgrund des StaRUG-Verfahrens wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 Baur zufolge voraussichtlich verzögern. Bisher war diese am 27. März 2025 vorgesehen. Dadurch kann auch eine Verschiebung der eigentlich für den 27. Mai geplanten Hauptversammlung erforderlich werden.














