Maschinenringe müssen Beihilfen zurückzahlen

Fördergeld, das zur Quersubventionen von MR-Tochterunternehmen eingesetzt wurde, muss zurück überwiesen werden

Die bayerischen Maschinenringe und deren Dachorganisation, das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge (KBM), müssen alle zwischen 1991 und 2000 erhaltenen Staatsbeihilfen zurückzahlen, für die sie nicht nachweisen können, dass sie ...

 

Der Artikel ist leider nur für Premium-Kunden lesbar

Eilbote Premium Artikel

Fordern Sie jetzt Ihren kostenlosen Premium-Testzugang an!

Ihre Vorteile:

  • Sofortiger Zugriff auf alle Artikel sowie das Archiv
  • Topaktuelle Branchen-Nachrichten
  • Drucken und Speichern aller Artikel

Sie sind bereits eilbote-Premium-Kunde?

Melden Sie sich jetzt an, lesen Sie diesen und andere geschützte Artikel und genießen Sie Ihre weiteren Premium-Vorteile!

Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen