Gülle-Breitverteiler bleibt am Leben

Bis maximal 4,6 Prozent TS-Gehalt dürfen Bayerns Bauern über 2024 hinaus weiter Rindergülle mit dem Breitverteiler ausbringen

Bayern: Gülle-Breitverteiler bleibt am Leben

Bayern gewährt Ausnahmen für Gülle mit maximal 4,6 Prozent Trockensubstanz.

Ab 1. Februar 2025 soll auch auf Grünland Gülle nur noch streifenförmig und bodennah ausgebracht werden dürfen. Die Breitverteilertechnik kann in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen jedoch darüber hinaus weiter eingesetzt werden. Eine neue Digital-App soll für Durchblick bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und den Ausnahmen sorgen. 

Die „GülleAppBayern“ gibt dem Ministerium zufolge den Landwirten im Freistaat unter anderem detaillierte Informationen zu allen von der streifenförmigen Ausbringung befreiten Betriebsflächen, den zulässigen Ausbringzeitpunkten und den Befreiungen aufgrund eines festgelegten Trockensubstanzgehalts (TS-Gehalt) der Rindergülle von maximal 4,6 Prozent.

Neu ist demnach auch die Anerkennung eines Trockensubstanzgehalts von 4,6 Prozent bei Rindergülle als sogenanntes „Alternatives Verfahren“ zur streifenförmigen Ausbringung. Der TS-Gehalt liegt üblicherweise zwischen sechs bis zehn Prozent und kann durch die Zugabe von Wasser verringert werden.

Die Grundlagen für diese Entscheidung konnten im Forschungsprojekt „Alternative Ammoniak-Minderungsoptionen bei Gülleausbringung“ (AlterMin) gelegt werden. Das Forschungsprojekt war ebenfalls im Zukunftsvertrag für die Landwirtschaft vereinbart worden.

Schon bisher sind Betriebe bis 15 Hektar in Bayern generell von den Vorgaben befreit.  Ausgenommen sind zudem zum Beispiel besonders steile Flächen (Hangneigung von mehr als 20 Prozent auf mehr als 30 Prozent der Fläche) oder Flächen mit bestimmten Agrarumweltmaßnahmen.

Eine Gülle-App prüft Flächen

Mit der Gülle-App können Landwirte mit wenigen Klicks prüfen, ob und auf welchen Flächen sie weiter Breitverteilertechnik einsetzen können - auch über den 1. Februar 2025 hinaus. Nach einer Anmeldung mit den iBalis-Zugangsdaten werden die Betriebs- und Flächendaten geprüft und befreite Flächen angezeigt. Zudem bietet die App basierend auf Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sehr genaue Wetterdaten für die Region. Auch wird geprüft, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb durch den Anteil von befreiten Flächen unter die 15 Hektar-Grenze fällt und somit komplett von den Vorgaben befreit ist. Die Gülle-App ist ab sofort verfügbar unter https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/index.php

Auch RLV und WLV wollen Ausnahmen

Die Entscheidung Bayerns, unter bestimmten Voraussetzungen die Ausbringung von Rindergülle mit einem Trockensubstanzgehalt von weniger als 4,6 Prozent mittels Breitverteilung auch über den 1. Februar 2025 hinaus zuzulassen, weckt Begehrlichkeiten in Nordrhein-Westfalen. Der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV) appelliert gemeinsam mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) an Agrarministerin Silke Gorißen, dem Beispiel ihrer bayerischen Amtskollegin Michaela Kaniber zu folgen und sich ebenfalls für eine sachgerechte und praxisorientierte Herangehensweise bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger aus Rindergülle mit einem TS-Gehalt von bis zu 4,6 Prozent einzusetzen.


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