Verlängerung der Lieferfristen und größere Auswahlmöglichkeit

Landtechnikförderung wird für Landwirte flexibler

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die Vorgaben des Investitionsprogramms Landwirtschaft für die Förderung von Landtechnik- investitionen gelockert. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilt, können Zuwendungsempfänger bei nachweislichen Lieferschwierigkeiten eine Verlängerung der Lieferfrist über den 1. Dezember 2021 hinaus bis in das folgende Jahr beantragen. Anträge für die Verlängerung können den Ressortangaben zufolge ab dem 1. August bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden. Als Nachweis der Lieferschwierigkeiten sei dem Antrag eine Bestätigung des Anbieters beizufügen, dass der bewilligte Fördergegenstand nicht fristgerecht lieferbar sei.

Um einen möglichst großen Abfluss der Mittel aus dem Investitionsprogramm sicherzustellen, kann dem Ministerium zufolge bei Lieferengpässen ab sofort statt der ursprünglich beantragten Maschine auch eine andere der gleichen Kategorie gefördert werden, selbst wenn diese erst nach der ursprünglichen Antragstellung in die Positivliste der förderfähigen Landtechnik aufgenommen wurde. Auch in diesem Fall müssten entsprechende Nachweise für die Lieferschwierigkeiten zusammen mit dem Änderungsantrag eingereicht werden. Laut dem Berliner Agrarressort ist die Produktionskapazität und damit die Lieferfähigkeit der Landmaschinenhersteller beeinträchtigt, unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie. Die Lieferung innerhalb der für die Bewilligung der Förderung vorgegebenen Frist sei dadurch nicht immer gewährleistet.


Weitere Artikel zum Thema

weitere aktuelle Meldungen lesen