Zahlung mit Münzen hat Grenzen
Grenze liegt bei 20 Mark und später bei 50 Münzstücken
Was viele nicht wissen: Münzgeld ist nur in begrenztem Maße gesetzliches Zahlungsmittel. Nach dem "Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen" von 1950 müssen auf "Pfennig" lautende Münzen nur bis zum Betrag von maximal fünf DM, auf "Deutsche Mark" ...
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