Förderprogramm geht an den Start

300 Mio. Euro sollen sauenhaltenden Betrieben die Anpassung an die Neuregelung erleichtern – Anträge bis 15. März möglich

Ausstieg aus der Kastenstandhaltung: Förderprogramm geht an den Start

Die Förderhöchstgrenze für Stallbaumaßnahmen beträgt 500.000 Euro pro landwirtschaftlichen Betrieb und Investitionsvorhaben.

Das angekündigte Bundesprogramm Stallumbau geht an den Start. Das mit 300 Mio. Euro dotierte Programm soll sauenhaltenden Betrieben die Anpassung an die Neuregelung der Kastenstandhaltung erleichtern. Anträge können bis zum 15. März 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden.

Die kürzlich im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderrichtlinie sieht einen Zuschuss von 40 % der förderfähigen Ausgaben vor. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das Bauvorhaben muss bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein und darf nicht zu einer Vergrößerung des Tierbestandes führen. Gefördert wird außerdem die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts.

„Bessere Bedingungen in der Tierhaltung, mehr Platz und Beschäftigung im Stall – mehr Tierwohl ist gesellschaftlich gewollt, kostet aber auch mehr Geld“, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Mit den bereitgestellten 300 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt wolle man erreichen, „dass gerade die kleinen Betriebe nicht aufhören müssen, sondern ihre Ställe schnell tierwohlgerecht umbauen können und wettbewerbsfähig bleiben“.

Kritik kam von den Grünen. Agrarsprecher Friedrich Ostendorff sprach von einem „völligen Fehlstart“ des angekündigten Umbaus der Tierhaltung. Die knapp bemessenen Mittel würden nicht im Ansatz den grundlegend notwendigen Wandel in der Schweinehaltung anstoßen können. Zudem sei es kaum möglich, Baukonzepte, Genehmigungen nach Baurecht und Umweltverträglichkeitsprüfung in kürzester Zeit vorzulegen. „Wir erleben Schaufensterpolitik statt Handlungswille“, so Ostendorff.

Der Bundesrat hat Anfang Juli dieses Jahres mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung einen weitgehenden Ausstieg aus der Kastenstandhaltung beschlossen. Nach Ablauf einer achtjährigen Übergangszeit dürfen Sauen außer im Abferkelbereich nur noch in Gruppen gehalten werden. In der Gruppe müssen jedem Tier ab dem Absetzen der Ferkel bis zur Besamung 5 m2 zur Verfügung stehen. Die Buchten müssen in Liege-, Fress- und sonstige Aktivitätsbereiche untergliedert werden. Im Abferkelbereich gilt eine Übergangszeit von 15 Jahren. Spätestens danach müssen Bewegungsbuchten eingerichtet sein. Die Fixationsdauer im Kastenstand wird dann auf fünf Tage um den Geburtszeitraum begrenzt.


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