Kontakt während der Freizeit

Wenn durch betriebliche Regelungen festgelegt ist, dass Konkretisierungen der Arbeitszeit und des Arbeitsortes auch nach Arbeitsende durch SMS oder WhatsApp erfolgen können, dann darf der Arbeitnehmer solche dienstlichen Mitteilungen nicht einfach ignorieren, so das Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 49/22).


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