Arbeitsrecht:

Arbeitsschutzgesetz fordert: Zurück zur Stechuhr!

Unternehmen müssen Arbeitszeit der Mitarbeiter erfassen – Bundesarbeitsgericht trifft weitreichende Entscheidung

Arbeitsrecht: Arbeitsschutzgesetz fordert: Zurück zur Stechuhr!

Unternehmen sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen.

Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Diese Pflicht folgt unmittelbar aus dem Arbeitsschutzgesetz. Dies betont das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung, die weitreichende Folgen ...

 

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