Wenn der Acker schrumpft, kann es teuer werden
Zu Beginn dieses Jahres haben zahlreiche Landwirte Post von der Bewilligungsstelle der Agrarförderung erhalten. Der Inhalt sehr sachlich und mit Paragraphen untermauert: Die Rückforderung von bereits gezahlten Subventionen auf Grund abweichender Flächenangaben. Ergibt sich daraus ein Dienstleistungsangebot für Lohnunternehmer? Der eilbote hat nachgefragt.
Den angeschriebenen Landwirten wird mitgeteilt, dass sie bereits erhaltene Agrarsubventionen zurück zahlen müssen. Auf den mehrseitigen Anlagen dieser Aufforderung sind die beanstandeten Flächen aufgeführt. Die Feldblockbezeichnung, die vom Landwirt ...
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