Agrarinvestitionsförderung:

Pro Hektar maximal zwei Großvieheinheiten

Bund und Länder beschließen Flächenbindung im AFP – Unter bestimmten Voraussetzungen allerdings Ausnahmen für überbetriebliche Ausgleichsmöglichkeiten – Neue GAP führt zu Änderungen im Förderbereich „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung“ – PLANAK-Beschluss zum GAK-Rahmenplan 2023 bis 2026

Agrarinvestitionsförderung: Pro Hektar maximal zwei Großvieheinheiten

Die Flächenbindung der Nutztierhaltung ist künftig bundesweit Voraussetzung für die Agrarinvestitionsförderung.

Die Flächenbindung der Nutztierhaltung ist künftig bundesweit Voraussetzung für die Agrarinvestitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Das geht aus dem GAK-Rahmenplan 2023 bis ...

 

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