Tarifloser Zeitraum ist jetzt beendet

Erstmals einheitlicher Abschluss für Ostdeutschland

Erstmals seit der Wiedervereinigung gibt es einen einheitlichen Tarifabschluss für die Landwirtschaft in den neuen Ländern. Die land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen und Thüringen haben sich mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) verständigt. Die Einigung geht mit Ausnahme der Ausbildungsvergütung nicht über die vorangegangene Bundesempfehlung hinaus. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2023.

Der Vorsitzende des sächsischen Arbeitgeberverbandes und Sprecher der ostdeutschen Arbeitgeber, Lutz Eimecke, wertete den Abschluss als historisch: „Nach über 30 Jahren haben wir es geschafft, die Interessen der ostdeutschen Arbeitgeber durch ein gemeinsames Auftreten zu stärken und unsere ohnehin bereits enge Zusammenarbeit auch auf tariflicher Ebene gegenüber der IG BAU zu unterstreichen.“ Endlich sei es gelungen, den seit mehr als einem Jahr andauernden tariflosen Zeitraum für die 74 500 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im ostdeutschen Agrarbereich zu beenden.

Eimecke kritisierte erneut den mit der Festlegung eines gesetzlichen Mindestlohns von 12 Euro erfolgten Eingriff in die Tarifautonomie. Damit sei die die Verhandlungsposition der Gewerkschaft gestärkt worden. Die daraus resultierenden, zumeist zweistelligen Lohn- und Gehaltserhöhungen stellten die Betriebe vor extrem hohe Herausforderungen. Das gelte insbesondere für die ohnehin „gebeutelten“ tierhaltenden Betriebe.

Mit der Einigung sind die regionalen Verhandlungen von Arbeitgebern und Gewerkschaft abgeschlossen. Die erzielten Abschlüsse liegen überwiegend im Rahmen der Bundesempfehlung, gehen aber in einigen Ländern wie beispielsweise in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen bei den Ausgelernten über die gemeinsame Empfehlung hinaus. Die Empfehlung sieht Mindestvergütungen für Arbeitskräfte ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Facharbeiter sowie Meister vor. Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis Ende 2023. Arbeitgeber und Gewerkschaft wollen zügig in Verhandlungen eintreten, sobald die Mindestlohnkommission ihren neuen Vorschlag vorgelegt hat. Der wird für Ende Juni erwartet.


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