Traktoren nicht betroffen

Keine Emissionsreduktionen für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Schwere land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sollen vorerst nicht von den geplanten Vorgaben zur Reduzierung der CO2-Treibhausgas-(THG)-Emissionen des schweren Lastverkehrs in der Europäischen Union betroffen sein. Dies konstatiert die EU-Kommission in ihren am 14. Februar präsentierten Vorschlägen. Diese sehen im Rahmen des Green Deals unter anderem ein Null-Emissionsziel für neue Stadtbusse bis 2030 und 90 % weniger Emissionen für neue Lastkraftwagen bis 2040 vor.

Ausnahmen für Nutzfahrzeuge

Ausnahmen von den Reduktionszielen sollen der Kommission zufolge unter anderem auch für schwere Nutzfahrzeuge im Bergbau sowie für Fahrzeuge gelten, die für den Einsatz bei den Streitkräften konstruiert und gebaut sind. Gleiches gilt für schwere Vehikel, die für den Einsatz durch den Katastrophenschutz, Feuerwehr und Polizei oder die medizinische Notversorgung konstruiert und gebaut oder angepasst wurden. Auch Müllwagen sollen von den Regelverschärfungen ausgenommen sein.

Für alle übrigen schweren Lastfahrzeuge drängt die Brüsseler Behörde auf eine schrittweise Einführung strengerer CO2-Emissionsnormen gegenüber dem Stand von 2019. Vorgeschlagen werden 45 % weniger Emissionen ab 2030 sowie eine Reduzierung um 65 % ab 2035. Ab 2040 sollen dann nur noch maximal 10 % der THG-Emissionen im Vergleich zum Referenzjahr 2019 ausgestoßen werden dürfen.


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