Einigung in einem monatelangen Streit zeichnet sich ab

Kompromiss: Verpachtung anhand von Mindestgebot und Nachhaltigkeitskriterien

Im monatelangen Streit um die künftige Verpachtung von Flächen der Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) zeichnet sich eine Einigung innerhalb der Bundesregierung ab. Dem Vernehmen nach soll die Flächenvergabe auf der Grundlage eines Kombinationsmodells erfolgen. Dabei sollen sowohl der gebotene Preis als auch bestimmte Nachhaltigkeitskriterien bei der Erteilung des Zuschlags herangezogen werden.

Dem auf Fachebene zwischen den zuständigen Ressorts erarbeiteten Vorschlag zufolge soll die BVVG ihre Flächen weiterhin zur Verpachtung ausschreiben. In die engere Auswahl sollen die Betriebe kommen, deren Preisgebot eine Mindestschwelle überschreitet. In der Diskussion ist ein Wert von 70 Prozent eines Orientierungspreises, den die BVVG jeweils anhand vorliegender Daten aus Pachtpreisstatistiken oder eigener Verpachtungsergebnisse vorgibt.

Betriebe, deren Pachtpreisgebot diese Schwelle überschreitet, sollen in eine zweite Runde kommen, in der dann über die Vergabe nach einem Punktesystem entschieden werden soll. Der Katalog sieht unterschiedliche Punktzahlen für eine Reihe von Kriterien vor.

Die maximale Punktzahl ist für Ökobetriebe vorgesehen. Berücksichtigt werden sollen aber auch andere Kriterien wie etwa ein hohes Tierwohlniveau. Junglandwirte und Hofnachfolger sollen ebenfalls mit einer bestimmten Punktzahl bedacht werden. Im Ergebnis soll so der Forderung aus dem Koalitionsvertrag Rechnung getragen werden, die BVVG-Flächen an Ökobetriebe und „besonders nachhaltig wirtschaftende Betriebe“ zu vergeben.

Am 30. September 2023 laufen für rund 20.000 Hektar der BVVG die Pachtverträge aus. Die Ausschreibung dieser Flächen muss spätestens im Frühjahr starten, soll das neue und aufwendige Verfahren zum Einsatz kommen. Der Vorschlag muss noch zwischen dem Finanz- und dem Landwirtschaftsministerium abgestimmt werden. Anschließend sollen die Länder einbezogen und die betroffenen Verbände um Stellungnahme gebeten werden. Ob die neuen Verpachtungsgrundsätze wie angestrebt am 1. März in Kraft treten können, ist daher ungewiss.


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