Raucherpausen

Wenn ein Arbeitnehmer hartnäckig gegen die Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen verstößt und dadurch einen erheblichen Arbeitszeitbetrug begeht, so rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung, so das Landesarbeitsgericht Thüringen im Mai 2022. Wegen der Schwere des Vertrauensbruchs und der strafrechtlichen Relevanz des Verhaltens ist eine vorherige Abmahnung erforderlich (Az 1 Sa 18/21).


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