Das fordert die neue GAP ab 2023

Die neue GAP startete nach zwei Übergangsjahren 2021 und 2022 zum 1. Januar 2023

Neu in der GAP ab 2023 ist, dass die EU nur noch den Rahmen vorgibt und die Mitgliedstaaten die detailierten Regelungen in einem Strategieplan vornehmen. Außerdem werden über die gesamte Förderperiode mehr Mittel von der 1. Säule der Direktzahlungen in die 2. Säule (in 2023 10 % und in 2027 15 %) verschoben. In der 1. Säule werden 23 % der Mittel für freiwillige Öko-Regelungen (Eco-Schemes) vorgesehen. Das bisherige Greening mit der Greeningprämie wird es nicht mehr geben. Die neue GAP verfolgt verstärkt das Ziel „Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“. Damit sind von den Landwirten mehr Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu erbringen. Die Architektur der GAP wird neu aufgestellt.

Konditionalität – GLÖZ-Standards

Bereits um die ursprüngliche Basisprämie, neu: Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit, zu erhalten, sind der gute landwirtschaftliche und ökologische Zustand der Flächen (GLÖZ) und die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) einzuhalten. Das ist die sogenannte Konditionalität. 

Um zukünftig die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit zu erhalten, sind  für die Bewirtschaftung die aufgeführten neun GLÖZ Standards einzuhalten.


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