Laufende Mehrkosten sollen mit 65 Prozent gefördert werden

Bundeslandwirtschaftsministerium legt Eckpunkte für angekündigtes Bundesprogramm vor – Auch bestimmte Tierwohlindikatoren sind Voraussetzung für Unterstützung laufender Kosten – Bei Investitionen soll die Förderquote 50 Prozent betragen

Eckpunkte für das angekündigte Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung hat das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt. Danach sollen Investitionen in tier- und umweltgerechte Um- und Neubauten von Ställen mit bis zu 50 % der Gesamtbaukosten gefördert werden. Die Förderhöchstsumme soll 600.000 Euro betragen.

Förderfähig sollen Ställe oberhalb der Haltungsstufe Stall+Platz sein, also mit Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Freiland. Laufende Mehrkosten infolge der Einhaltung höherer Tierwohlstandards sollen zu 65 % abgegolten werden. Die Mehrkosten sollen auf der Grundlage eines typischen Betriebes ermittelt werden.

Berücksichtigt werden sollen neben den höheren Standards in den Haltungsstufen auch bestimmte Tierwohlindikatoren wie etwa ein intakter Ringelschwanz bei 80 % der Mastschweine. Die Unterstützung bei den laufenden Kosten soll auf Betriebe mit bis zu 3.000 Mastschweinen oder 200 Sauen beschränkt werden.

Für die Förderung strebt das Ministerium Verträge mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren an. Rechnung tragen soll das Bundesprogramm dem Ziel der Flächenbindung. Für die Betriebe soll eine Obergrenze von 2 GVE/ha gelten. Dabei sollen Flächen im Betriebsverbund und vertraglich vereinbarte Ausbringungsflächen angerechnet werden. Die Förderung soll zunächst in der Schweinehaltung angeboten werden, und zwar für Mastschweine, Sauen und Absatzferkel.

Die Eckpunkte sind den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden. Parallel dazu bereitet das Agrarressort eigenen Angaben zufolge die Förderrichtlinien vor, die mit den betroffenen Ressorts abgestimmt werden. Die Richtlinien müssen anschließend der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung vorgelegt werden.

Im Ministerium geht man davon aus, dass Förderanträge ab Herbst 2023 gestellt werden können. Verwaltet werden soll das Bundesprogramm von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Für das Bundesprogramm stehen im kommenden Jahr 150 Mio. Euro im Agrarhaushalt zur Verfügung. Bis 2026 beläuft sich die Gesamtsumme auf 1 Mrd. Euro. Noch unklar ist die langfristige Finanzierung. Dazu wollen die Koalitionsfraktionen bis zum Frühjahr einen Vorschlag vorlegen.


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