Preisauszeichnung

Wer mit Preisreduzierungen wirbt, muss sich an die Preisangabenverordnung (PAngV) halten. Diese fordert, dass zum aktuellen reduzierten Preis immer der letzte niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage angegeben werden muss.

Das Landgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass diese Angabe nicht konkretisiert werden müsse. Dies stehe ja in der PAngV (Az. 38 O 144/22). Das Landgericht Hamburg bestätigte dies (Az. 406 HK 113722), ebenso das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 3 W 38/22).

Vertraglich absichern

Viele Maßnahmen, die für Arbeitnehmer selbstverständlich sind, wie zum Beispiel Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Gehaltsfortzahlung im Todesfall, steuerfreie Leistungen bei Heirat oder Geburt eines Kindes, sind für Gesellschafter-Geschäftsführer nicht ohne vertragliche Regelung problemlos möglich. Fehlen entsprechende Vereinbarungen, wertet das Finanzamt jede Zahlung als verdeckte Gewinnausschüttung. Man sollte seine Verträge prüfen und gegebenenfalls entsprechend ergänzen.

Arbeitszeitbetrug

Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat entschieden, dass es sich um Arbeitszeitbetrug handelt, wenn ein Mitarbeiter sich für eine Rauchpause nicht ausstempelt, wenn dies so vereinbart ist. Dies bedeutet, dass direkt ordentlich gekündigt werden kann, eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Es handele sich um eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung.


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