Selbständige Landmaschinenhändler sind in der Deutschen Rentenversicherung nicht pflichtversichert – im Gegensatz zu ihren Mitarbeitern. Sie entscheiden selbständig über ihre Absicherung für das Alter, mit allen Vor- und Nachteilen. Sicherlich ist eine passgenaue, individuelle Lösung möglich, leider ist es aber mit wichtigen, nicht jedoch dringenden Aufgaben so, dass sie häufig in die Zukunft verlagert werden. Dennoch wissen die Meisten um die Notwendigkeit der Vorsorge und suchen nach passenden Möglichkeiten. In der aktuell günstigen Wirtschaftslage sollten Landmaschinenhändler die Chance nutzen und einen Teil ihrer Erträge für den Ruhestand zurücklegen. Es gilt Vermögen zu bilden und aus dessen Erträgen dann zu leben, wenn keine beruflichen Einkünfte mehr erzielt werden. Was aber ist die richtige Anlageform?
Nicht nur auf ein Pferd setzen
Vorhersagen, wie sich die Wirtschaft im Allgemeinen und spezielle Anlageformen im Einzelnen entwickeln werden, kann der weitere Text nicht bieten. Zeigt doch die unerwartete, höchste Inflation in der Geschichte der Bundesrepublik die geringe Qualität von Prognosen auf. Da der Sicherheit bei der Altersvorsorge entscheidende Bedeutung zukommt, kann nur die pauschale Empfehlung erfolgen, möglichst verschiedene Vorsorgemöglichkeiten zu nutzen.
Selbst bei großem Vermögen ist es schwierig, ausschließlich aus den Erträgen zu leben. Bei Aktien liegt der Durchschnittswert der Dividenden über alle Dax-40-Werte im Februar 2023 bei circa 3,5 Prozent, ist aber mit Unsicherheiten verbunden. Einzelwerte bieten höhere Renditen, welche allerdings nicht zuverlässig fortgeschrieben werden können. Vergleichsweise sichere Anleihen renommierter Unternehmen verzinsen aktuell bei einer mittleren Laufzeit von drei bis fünf Jahren mit vergleichbaren Werten. Wer zum Beispiel 2.500 Euro für den monatlichen Lebensunterhalt einplant, benötigt jährlich 30.000 Euro. Bei einer Verzinsung von 3,5 Prozent müssten über 850.000 Euro investiert werden, wenn das Vermögen nicht aufgezehrt werden soll. Unberücksichtigt ist noch die Versteuerung von Kapitalerträgen mit 25 Prozent.
Eine Altersvorsorge durch Vermögensaufbau erfolgt aus bereits versteuertem Einkommen. Die steuerlichen Vorteile, die der Gesetzgeber bei der Altersversorge gewährt, können nicht genutzt werden. Verständlicherweise suchen Betroffene nach Alternativen, zumal Aufwendungen zur Altersversorge steuerlich begünstig werden. Primär dadurch, dass entsprechende Aufwendungen zum Zeitpunkt ihrer Bildung steuerlich abzugsfähig sind und die Versteuerung erst zum Zeitpunkt der Auszahlung erfolgt.
Eine zusätzliche Möglichkeit ist der Abschluss einer privaten Rentenpolice. Zahlt man aktuell 50.000 Euro in eine private Versicherung, beträgt die monatliche Rente je nach Anbieterprognose zwischen 114 und 200 Euro (Capital 12/2022, S. 100).
Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung
Eine interessante Alternative sind freiwillige Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung, die von Selbständigen geleistet werden können. Fairerweise ist einzuräumen, dass auch diese Rente nicht so sicher wie häufig propagiert ist. Die zukünftige Höhe ist mit der Entwicklung der Einkommen verknüpft, womit aller Erwartung nach entsprechende Steigerungen verbunden sind. Der Gesetzgeber erhöht die Rentabilität der Einzahlungen durch den milliardenschweren Zuschuss zur Deutschen Rentenversicherung, der aktuell circa 30 Prozent der Ausgaben deckt.
2023 kostet der Erwerb eines Rentenpunktes voraussichtlich knapp über 8.000 Euro. Freiwillige Einzahlungen kann man ab 50 Jahren leisten. Mit dem Ruhestandseintritt wird heute eine 36,02 Euro monatliche Rente für einen Rentenpunkt prognostiziert. Die Auszahlungen werden durch die Koppelung an die Durchschnittslöhne voraussichtlich weiter steigen, womit ein Inflationsschutz beinhaltet ist. Allerdings ist es unmöglich, eine exakte Verzinsung zu ermitteln, da das eingebrachte Kapital aufgezehrt und die Rentabilität von der Bezugsdauer abhängig ist, was allerdings für alternative Möglichkeiten gilt.
Die Höhe der freiwilligen Beiträge wird vom Betroffenen festgelegt und kann jederzeit angepasst werden. Derzeit können freiwillige Beiträge zwischen 83,70 Euro und 1.311,30 Euro pro Monat geleistet werden, maximal jährlich 15.735 Euro. Aus der Zahlung des freiwilligen Mindestbeitrags ergibt sich zurzeit eine monatliche Rentensteigerung von rund 4 Euro; beim Höchstbeitrag sind es rund 70 Euro. Werden beispielsweise zehn Jahre maximale Einzahlungen geleistet, beträgt die zu erwartende Rente 700 Euro monatlich. Ein Betrag, der nicht den Lebensstandard sichert, aber einen Eckpfeiler in der Versorgung darstellen kann.
Freiwillige Beiträge können bis zum 31. März auch rückwirkend für das vorangegangene Jahr gezahlt werden. Dies ist für Selbständige vorteilhaft, weil das Ergebnis des Geschäftsjahres feststeht und der finanzielle Spielraum beurteilt werden kann.
Beiträge zur Rentenversicherung sind steuerlich voll abzugsfähig, ebenso Einzahlungen in Basisrentenverträge, sogenannte Rürup-Renten. Wobei maximale Beiträge von 25.639 Euro steuerlich anerkannt werden. Bei einer gemeinsamen Veranlagung zur Steuererklärung bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern beläuft sich der Höchstbetrag mit 51.278 Euro auf das Doppelte. Wird allerdings eine andere Vorsorge, beispielsweise eine Rürup–Rente, genutzt, werden diese Beiträge bei der Ermittlung mit herangezogen.
Frauen werden durchschnittlich älter als Männer, womit die Rentabilität ihrer Einzahlung steigt. Besteht innerhalb einer Familie die Wahl, sollten Einzahlungen für die Ehefrau vorgenommen werden, erst bei Überschreitung der Höchstgrenzen durch den Ehemann.
Mithilfe dieses Rentenrechners vom Portal „Ihre-Vorsorge.de“ der Deutschen Rentenversicherung können Interessierte ermitteln, wie die Altersrente mit freiwilligen Einzahlungen steigt.
Einzahlungen in die Rentenversicherung haben einen psychologischen Vorteil: einmal vorgenommen, besteht kein Zugriff mehr, Rück- oder Auszahlungen sind nicht möglich, Betroffene sind vor eigener Leichtsinnigkeit, vielleicht Fehlern, geschützt.
Selbständige sind sich über den Zeitpunkt ihres Ruhestandseintritts oft unsicher. Die Rentenversicherung ermöglicht eine flexible Entscheidung, wann und in welcher Höhe Rente bezogen wird. Eine Stellgröße besteht in der Beantragung der Rentenzahlung erst nach Eintritt des offiziellen Rentenalters, welches bis zum Jahrgang 1964 auf 67 Jahre ansteigt. Betroffene können eine Teilrente zwischen 10 und 99 Prozent der zustehenden Zahlungen wählen. Auf den nichtbezogenen Teil wird mit späterem Auszahlungsbeginn ein Zuschlag von 0,5 Prozent je Verzichtsmonat für die gesamte, spätere Bezugsdauer gewährt. Damit erhöht ein um ein Jahr später einsetzender Rentenbezug diese dauerhaft um 6 Prozent.
Allerdings wird der Besteuerungsanteil der Rente durch den Zeitpunkt festgelegt, an dem die Voraussetzungen des Rentenbezuges erfüllt wurden. Es zählt also nicht der Zeitpunkt, an dem der Bezug einsetzte (Urteil BFH vom 31.08.22 (X R 29/20).