Vereine bekommen erneut Zuschüsse

Wieder Förderung für Anschaffung von Drohnen – Anträge müssen bis 1. September vorliegen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert auch in diesem Jahr wieder die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung. Eingetragene Vereine können noch bis zum 30. Juni bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ihr Interesse durch einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bekunden. Anträge auf Auszahlung der Fördersumme müssen bis zum 1. September vorliegen. Wie die BLE mitteilt, stehen für die Förderung insgesamt 2 Mio. Euro zur Verfügung. Pro Verein würden wieder bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst.

Für diejenigen, die bereits 2021 beziehungsweise 2022 Förderung für eine oder mehrere Drohnen erhalten haben, gibt es eine Neuerung. Laut den Informationen der BLE werden pro Verein nun insgesamt bis zu vier Drohnen in den Förderperioden 2021 bis 2023 gefördert.

Antragsberechtigt sind der Behörde zufolge unter anderem eingetragene Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.

Bei den Drohnen gibt es die Vorgaben, dass sie eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen. (www.ble.de/rehkitzrettung)


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