Guter Tag für Obst- und Gemüsebaubetriebe

Kurzfristige Beschäftigungen bis zu 102 Tage oder vier Monate möglich

102-Tage-Regelung: Guter Tag für Obst- und Gemüsebaubetriebe

Saisonarbeiter dürfen jetzt länger bleiben.

Einen „guten Tag für unsere Landwirtschaft und vor allem für die Obst- und Gemüsebaubetriebe“, sieht der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, anlässlich des Inkrafttretens der sogenannten 102-Tage-Regelung zur geringfügigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung von Saisonarbeitskräften am 1. Juni. „Ab dem heutigen Tag können kurzfristige Beschäftigungen mit einer Dauer von vier Monaten oder 102 Arbeitstagen geschlossen werden“, erklärte Stegemann. Bereits bestehende kurzfristige Beschäftigungen könnten jetzt auf insgesamt 102 Tage oder vier Monate verlängert werden.

Diese Regelung gelte befristet bis zum 31. Oktober 2021, stellte Stegemann fest. Damit bekämen die Landwirtsfamilien Planungssicherheit in der aktuellen Hochsaison. Der Unionspolitiker sieht darin einen Erfolg der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Diese hatte letztlich erreicht, dass der zuvor vom Bundeslandwirtschafts- und vom Bundesarbeitsministerium ausgehandelte Kompromiss umgesetzt werden konnte.


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