Stärkere Förderung für Forstbetriebsgemeinschaften

Bisherige Obergrenze von 200.000 Euro Beihilfe in drei Jahren entfällt – Jetzt sind mehr Investitionen möglich

Die Europäische Kommission hat eine stärkere Förderung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse genehmigt. Nun fehlen nur noch einige technische Änderungen des Fördergrundsatzes, die aber schon in den nächsten Wochen umgesetzt werden sollen, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium mit. Damit könnten diese Gruppen bald mehr Förderung in Anspruch nehmen – und ihren Mitgliedern in größerem Umfang Dienstleistungen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung anbieten. Dazu gehören laut Ministerium unter anderen die Planung von Maßnahmen, die Vermittlung von Unternehmen für deren Durchführung, die Kontrolle der Arbeiten, die Vermittlung von Abnehmern von Produkten aus den Wäldern oder auch die Beantragung von Fördermitteln. Mit der besseren Unterstützung will das Agrarressort dem Negativtrend bei den Zusammenschlüssen entgegenwirken. Bisher unterlag die Förderung der De-minimis-Auflage. Das bedeutete, dass die Zusammenschlüsse mit maximal 200.000 Euro in drei Jahren gefördert werden konnten. Dies habe die Selbsthilfeeinrichtungen erheblich darin begrenzt, die Dienstleistungen für ihre Mitglieder auszuweiten, erklärte das Ministerium. Auch die Professionalisierung und Weiterentwicklung der Angebote an die gewachsenen Herausforderungen, wie die Klimakrise oder den Erhalt der Artenvielfalt, hätten unter dieser Einschränkung gelitten.

Nach Ressortangaben gehört der größte Teil der insgesamt rund 5,5 Mio. Hektar Privatwald in Deutschland Kleinstwaldbesitzenden mit einer durchschnittlichen Forstfläche von lediglich etwa 2,5 Hektar Die kleinen Waldflächen nachhaltig zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels anzupassen, sei für die Waldbesitzenden eine große Herausforderung. Abhilfe schafften die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse, die echte Selbsthilfeeinrichtungen für die Waldbesitzer seien. Derzeit gibt es in Deutschland laut Ministerium etwa 1.500 Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die meisten davon sind freiwillige Zusammenschlüsse von Grundbesitzern, die sogenannten Forstbetriebsgemeinschaften. Diese können sich wiederum zu Forstwirtschaftlichen Vereinigungen zusammenschließen. Um förderfähig zu sein, bedürfen sie der Anerkennung der nach Landesrecht zuständigen Behörden. Über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) wurden 2021 rund 7,1 Mio. Euro an entsprechenden Fördergeldern von Bund und Ländern ausgezahlt.

Die geplante Förderung soll dem Verschwinden der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und der abnehmenden Waldfläche entgegenwirken.


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